Au-pair-Aufenthalt

Ausländer unter 25 Jahren können für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Mutter- oder Familiensprache gesprochen wird, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr erhalten.

Weitere Informationen, insbesondere zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (Taschengeld, Sprachkurs und mehr) erhalten Sie bei der Zentralen Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit und bei den mit der Vermittlung beauftragen Au-pair-Agenturen.

Voraussetzungen:

  • Einreise mit Visum für die Au-pair-Tätigkeit (wird von der deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland ausgestellt), dazu kann unter Umständen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung notwendig sein.
  • Die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Heimatland beteiligt im Rahmen einer Zustimmungsanfrage die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Erteilt diese ihre Zustimmung, wird dem Visumsantrag im Regelfall entsprochen, sofern auch die genannten Unterlagen vollständig vorliegen. Hierüber wird die hiesige Ausländerbehörde vor Ort nachrichtlich informiert.
  • Hauptwohnsitz in Viersen (Anmeldung beim Service-Center in Viersen)
  • Nationalpass mit gültigem Visum
  • Krankenversicherungsnachweis


Hinweis
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Fristen und Termine
Die Aufenthaltserlaubnis muss unbedingt vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
Fax: 02162 101 649
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.