Aufenthaltserlaubnis beantragen
Drittstaatsangehörige Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Hierbei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der an den Aufenthaltszweck gebunden ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird von den örtlichen Ausländerbehörden ausgestellt. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort des Ausländers.
Aus der Aufenthaltserlaubnis geht hervor, ob und in welchem Umfang der Ausländer berechtigt ist, einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachzugehen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird im Regelfall als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.
Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.
Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.
Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.
Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:
Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr
Kontakt
Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 631
Fax: 02162 101 649
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 2241751 Viersen Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.