Bußgelder und allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und zu ahndende Verstöße, denen Mitarbeiter der Stadt Viersen nachgehen müssen, sind z. B.:
- Hundegebell
- Hundekot auf öffentlichen Flächen
(auf privaten Flächen wie z. B. von Wohnungsgesellschaften muss sich der Eigentümer des Grundstücks dagegen verwahren) - Verstöße gegen das Landeshundegesetz
- Verweigerung der Personalienangabe gegenüber befugten Personen
- ruhestörender Lärm (eine Liste mit Anfangs- und Endzeiten und Beschreibung der Ruhestörung ist vorzulegen; eventuell vorhandene weitere Beschwerdeführer bitte mit unterzeichnen lassen oder benennen)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung