Eheschließung (mit Ausländer)

Sie beabsichtigen eine Ausländerin oder einen Ausländer zu heiraten, der/die sich derzeit noch im Ausland aufhält:

Allgemeines
Ausländer, die nicht Angehörige eines Staates der Europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraumes oder Staatsangehöriger folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz und USA sind, benötigen zum Zwecke der Eheschließung ein Einreisevisum. Dies gilt auch dann, wenn der Ausländer zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen darf.
Der Einreiseantrag ist bei der für den Wohnort des Ausländers zuständigen deutschen Auslandsvertretung (in der Regel Botschaft oder Konsulat) zu stellen.
Sollte der Betreffende beabsichtigen, in Viersen zu wohnen, wird von hier überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Visumserteilung vorliegen.

Verfahren
Nach Zustimmung der Ausländerbehörde entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit, ob ein Visum auch tatsächlich erteilt wird.
Nach erfolgter Einreise und Eheschließung wird das Visum hier bei der Ausländerbehörde in der Form der Aufenthaltserlaubnis verlängert (Aufenthaltserlaubnis beantragen).

 


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Hinweise

In Einzelfällen sind weitere Unterlagen erforderlich.

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
Fax: 02162 101 649
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.