ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen (Schokoticket)

Die Stadt Viersen als Schulträger übernimmt nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Antrag die Schülerfahrkosten zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort, wenn der Schulweg (kürzester zumutbarer Fußweg):

  • mehr als 2 km: in der Primarstufe (Klasse 1 4)
  • mehr als 3,5 km: in der Sekundarstufe I (Klasse 5 10)
  • mehr als 5 km: in der Sekundarstufe II (Klasse 11 13)

beträgt.

Die Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges übernommen, wenn der Schüler / die Schülerin nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ein Verkehrsmittel benutzen muß oder der Schulweg nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich bzw. für Schüler ungeeignet ist.

 

Für die Beförderung von Schülern /Schülerinnen kommen in Betracht:

Öffentliche Verkehrsmittel:

Wird die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich, ist ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen.
Mit dem Antrag ist seit Einführung des Schokotickets zum 01.01.2002 die Bestellung für ein Schokoticket im Abonnement verbunden.

Formulare: Antragsvordrucke (erhältlich im Sekretariat der Schule)

 

Schülerspezialverkehr (Schulbus):

Falls Schülerspezialverkehre eingerichtet wurden, entfällt eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Anspruchsberechtigte Schüler / Schülerinnen werden von den Schulsekretariaten ermittelt und erhalten Berechtigungsausweise.

 

Fahrkostenerstattungen:

Die Schülerfahrkostenverordnung sieht grundsätzlich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als die wirtschaftlichste Beförderung vor. In begründeten Ausnahmefällen kann aber auch die Benutzung eines privaten Fahrzeugs gestattet werden (PKW, Mofa, Fahrrad).

Formulare: Antragsvordruck (erhältlich im Sekretariat der Schule)