Fischereischein-Erstantrag

Allgemeines

Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeins setzt voraus, dass die betreffende Person eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens 14 Jahre alt ist.

Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.

Die Stadt Viersen ist nur zuständig für die Erteilung oder Verlängerung von Fischereischeinen (einschl. Jugendfischereischeinen) an Personen, die in Viersen wohnen. Die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde im Sinne des Landesfischereigesetzes werden hingegen vom Kreis Viersen wahrgenommen.

 

Fischerprüfung

Informationen zum Thema Fischerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen.

 

Jugendfischereischein

Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, es sei denn, die Fischerprüfung wurde bereits abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein ausgestellt und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist im Service-Center Viersen erforderlich.


Besuch nur mit Termin

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Gebühr

5-Jahres-Fischereischein 48,00 €
Jahres-Fischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €

Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen