Grundstücksteilung - Teilungsgenehmigung

Wenn Sie ein Grundstück teilen wollen, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, brauchen Sie eine Teilungsgenehmigung gem § 7 Landesbauordnung. Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, so kann auf Antrag eine "Negativbescheinigung" erteilt werden. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen. Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen gem. § 19 Baugesetzbuch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Für die Teilungsvermessung ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in notwendig. Deshalb wird der Teilungsantrag in der Regel von diesem gestellt.