Gurtanlegepflicht, Befreiung
Von der Vorschrift zum Anlegen von Sicherheitsgurten können Personen befreit werden, wenn
- das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Die Genehmigung wird auf 1 Jahr befristet. Wird ein nicht besserungsfähiger Dauerzustand attestiert, kann die Genehmigung unbefristet erteilt werden.
Kontakt
Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 616
Fax: 02162 101 648
Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 615
Fax: 02162 101 648
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr