Gurtanlegepflicht, Befreiung

Von der Vorschrift zum Anlegen von Sicherheitsgurten können Personen befreit werden, wenn

  • das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

 

Die Genehmigung wird auf 1 Jahr befristet. Wird ein nicht besserungsfähiger Dauerzustand attestiert, kann die Genehmigung unbefristet erteilt werden.

 

Kontakt

Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 616
Fax: 02162 101 648
Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 615
Fax: 02162 101 648
Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr