Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen

Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRWNiSchG) in Kraft getreten. Für Gaststätten galt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2008. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein striktes Rauchverbot. Ziel des Gesetzes ist der wirksame Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen in der Öffentlichkeit. Dabei sind gesundheitlich anfällige Personengruppen wie Kinder, Jugendliche oder chronisch kranke Menschen besonders zu schützen.

Antworten auf Fragen zum Thema "Nichtraucherschutz" werden Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGPA NRW) gegeben.

Für spezifische Rückfragen oder Anliegen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne zur Verfügung.

Kontakt

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41751 Viersen
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