Reisegewerbekarte beantragen

Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit im Reisegewerbe, ist eine Reisegewerbekarte gem.
§ 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Für die Erteilung der vg. Erlaubnis ist die Behörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller wohnt bzw. die juristische Person ihren Sitz hat.

Bei der Antragstellung sind die entsprechenden Verwaltungsgebühren  in bar zu entrichten. Dann erst kann ein entsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Für die Prüfung des Antrages werden die unten aufgeführten Unterlagen benötigt.

Ab dem Tag der Antragstellung ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 bis 6 Wochen zu rechnen.

 

Hinweise

Es ist zu beachten, dass die beantragte Reisegewerbekarte erst nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Prüfverfahrens erteilt werden kann.

Sie dürfen die Tätigkeit im Reisegewerbe erst dann aufnehmen, wenn Sie im Besitz der entsprechenden Erlaubnis (Reisegewerbekarte) sind.

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Kontakt

Strauch, Nicole
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 609
Fax: 02162 101 544
Rosenkranz, Rolf
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 559
Fax: 02162 101 544
Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung