Sperrzeitenverkürzungen
Die Sperrzeit in Gaststätten beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr, d.h. während dieser Zeit ist die Gaststätte grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen zu halten. Möglich ist es eine darüber hinausgehende Sperrzeitverkürzung, d.h. eine vollständige Aufhebung der Sperrzeit, vereinzelt für bestimmte Anlässe oder auf Dauer zu beantragen.
Für den Betrieb der Außenfläche einer Gaststätte (Außengastronomie) dauert die Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Kunden bewirtet werden. Eine Verkürzung der vg. Sperrzeit ist nicht möglich.
Kontakt
Balter, Julia
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 644
Fax: 02162 101 544
Heinrichs, Florian
Am Alten Rathaus 141751 Viersen Tel.: 02162 101 610
Fax: 02162 101 544
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung