Übertragung von Aufenthaltstiteln

Sie haben von Ihrer Botschaft einen neuen Nationalpass erhalten und möchten nun Ihren Aufenthaltstitel darin eintragen lassen? 

Verfahren

Um den Aufenthaltstitel auf Ihren neuen Reisepass zu übertragen, ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich, da Ihre Biometriedaten erfasst werden müssen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nur in Ausnahmefällen (beispielsweisebei nachgewiesener Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen) möglich.

Zur Übertragung Ihres Aufenthaltstitels wird ein aktuelles biometrie-taugliches Passbild benötigt. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von maximal 67 Euro an. Für türkische Staatsangehörige fallen unter Umständen geringere Verwaltungsgebühren an. Dies wird im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft. Selbiges gilt für drittsttaatsangehörige Angehörige von EU-Bürgern.

Weiterführende Informationen


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
Fax: 02162 101 649
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.