Parken Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie aufgrund der örtlichen Verkehrslage, z. B. absolutes Haltverbot oder Fußgängerzone, das Fahrzeug nicht abstellen können benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Ist der Bereich regelmäßig von parkenden Fahrzeugen belegt, können Sie die Einrichtung einer Haltverbotszone mit gleichzeitiger Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte teilen Sie hierzu in Ihrem Antrag mit, wo und auf welcher Länge das Haltverbot erforderlich ist. Die Haltverbotszone wird durch die Städtischen Betriebe eingerichtet. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist kann nicht gewährleistet werden, dass die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt werden kann.

Der Antrag ist spätestens 8 Tage vorher einzureichen.

Gebühr

Die Gebühr beträgt für 1-3 Tage 20,00 €

Kontakt

Boeken, Thomas
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 616
Fax: 02162 101 648
Fröhlich-Becker, Birgit
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 615
Fax: 02162 101 648
Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr