Verpflichtungserklärung beantragen

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Verpflichtungsgeber gegenüber der Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers während dessen Aufenthalt im Bundesgebiet zu tragen.

Detaillierte Informationen, was die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den Verpflichtungsgeber bedeutet, und welche Unterlagen vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.

Der Ausländer, der nach Deutschland einreisen möchte, muss in jedem Fall bei Visumsbeantragung einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Botschaft vorlegen.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Kontakt

Indykiewicz, T.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 631
Fax: 02162 101 649
Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag nachmittags findet keine Sprechstunde in Asylangelegenheiten statt.