Verwarnung wegen Falschparken (Knöllchen)

Sie haben an Ihrem Fahrzeug eine schriftliche Verwarnung aufgrund eines Parkverstoßes vorgefunden?

  • Wenn Sie hiermit einverstanden sind, können Sie das Verwarnungsgeld unter Angabe des Aktenzeichens innerhalb von einer Woche überweisen. Die Verwarnung wird durch die Zahlung wirksam und es können keine weiteren Einwände mehr berücksichtigt werden. Das Verfahren ist mit der Zahlung abgeschlossen.
  • Falls keine Zahlung erfolgt, erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Anhörbogen mit der Post zugesandt. Hiermit bekommen Sie die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Nähere Einzelheiten entnehmen sie bitte den Hinweisen auf dem Anhörbogen.

Ihre Äußerung kann auch „online" erfolgen. Hierzu befindet sich auf dem Anhörungsschreiben eine Kennung und ein Passwort, mit dem Sie sich direkt im Online-Portal der Stadt Viersen anmelden und Details zur Verkehrsordnungswidrigkeit angeben und einsehen können. Auch sind hier evtl. weitere Fotos erkennbar, die aus Platzgründen auf der schriftlichen Verwarnung nicht mit ausgedruckt werden können.
Die vorgenommenen Eintragungen werden verschlüsselt übermittelt.
Es werden hierdurch Zeit und Kosten gespart, da es nicht mehr notwendig ist, die Stellungnahme per Post zu versenden.

Hierfür gibt es keine Punkte im  Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt.

 

Hinweise

Bei Überweisung des Verwarnungsgeldes ist unbedingt das Akten- oder Kassenzeichen anzugeben.