Viersen-Pass

Die Stadt Viersen möchte mit dem Viersen-Pass bestimmte Personengruppen in den Genuss von Vergünstigungen kommen lassen, so dass diese in die Lage versetzt werden, noch aktiver am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Viele öffentliche Einrichtungen, Vereine, gewerbliche Unternehmen und dergleichen gewähren dem Inhaber eines Viersen-Passes - ob Jung oder Alt - erfreulicherweise zum Teil erhebliche Vergünstigungen.

Den Viersen-Pass können erhalten:

  • Empfänger und Empfangsberechtigte laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB Xll) sowie mit diesen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld ll nach dem SGB ll sowie die mit in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen, sofern diese nicht über eigenes Erwerbseinkommen verfügen, Arbeitslosengeld beziehen oder vergleichbare Einkünfte haben;
  • Alten- und Pflegeheimbewohner, die in Einrichtungen eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege leben;
  • Bundesfreiwilligendienstleistende (BFDler)
  • Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern, ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Weiterhin ist erforderlich, dass es sich um Viersener Einwohner mit Hauptwohnsitz in Viersen handelt.

 

Inhaber des Viersen-Passes erhalten Vergünstigungen bei diversen Sportvereinen, Kulturellen Veranstaltungen etc.(s. u.).

Kontakt

Werneke-Möllers, Marion
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 319
Fax: 02162 101 392
Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung