Visumsverfahren

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel, der die Einreise ermöglicht.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Schengen-Visum
    Für Besuchs-, Geschäfts- und Kurzaufenthalte werden sogenannte Schengen-Visa, die zum kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 3 Monaten) im gesamten Schengengebiet berechtigen, ausgestellt.
    Die Verlängerung eines Schengen-Visums kommt nur im äußersten Ausnahmefall in Betracht.
  • Nationales Visum
    Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (zum Beispiel Familiennachzug) wird für die Einreise ein sogenanntes nationales Visum benötigt, an das sich dann grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis anschließt. Das nationale Visum wird für das Bundesgebiet erteilt.

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind grundsätzlich für kurz- und längerfristige Aufenthalte visumpflichtig.

Informationen zu Ausnahmen für nachfolgende Aufenthaltszwecke finden Sie auf den verlinkten Seiten

Das Auswärtige Amt hat Informationen zu den Visabestimmungen zusammengestellt. Die Staatenliste zur Visumpflicht oder -freiheit enthält eine Übersicht über die Visumerfordernisse und Ausnahmen von der Visumpflicht.

Kraft des Gesetzes sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.


Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

QR-Code zum Formular Terminanfrage Ausländerbehörde Stadt Viersen

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr

Kontakt

Schulze, S.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 526
Fax: 02162 101 649
Spill, A.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 630
Fax: 02162 101 649
Pauleßen, L.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 626
Fax: 02162 101 649
Waters, M.
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Tel.: 02162 101 6353
Fax: 02162 101 649
Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Teminvereinbarung:
Montag geschlossen
Dienstag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr