Vorkaufsrecht

Bei jedem Kaufvertrag prüft die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht. Die Bedingungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes sind im Baugesetzbuch festgelegt.

Hinweise

Voraussetzung für den Antrag ist ein Kaufvertrag.

Kontakt

Klatt, Ingrid
Bahnhofstr. 23-29
41747 Viersen
Tel.: 02162 101 110
Fax: 02162 101 545