Meldebescheinigungen

Wenn Sie in Viersen gemeldet sind, können Sie auf Antrag Bescheinigungen über Daten aus dem Melderegister zu ihrer Person erhalten. Dies sind zum Beispiel eine einfache Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung (nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Lebensbescheinigung) oder eine Haushaltsbescheinigung. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung sind Gebühren in Höhe von 9 Euro zu entrichten..

Gebührenfrei (bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises) sind:

  • Bescheinigung, die vom Versorgungsamt angefordert wurde
  • Haushalts- und Lebensbescheinigung, die bei der Familienkasse der Arbeitsagentur vorgelegt werden muss
  • Melde- oder Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
  • Meldebescheinigung für Wohngeldantrag

 

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Viersener Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Viersener Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung oder Verpartnerung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

 

Wie und wo kann eine Meldebescheinigung beantragt werden:

Die Bescheinigungen können Sie schriftlich oder persönlich beantragen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörige, Ehepartner oder Kinder) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden.

Da eine nachträgliche Gebührenerhebung und  beitreibung unwirtschaftlich wäre, werden gebührenpflichtige Meldebescheinigungen grundsätzlich erst nach Eingang eines Gebührenvorschusses erteilt.

Sie werden gebeten, bei schriftlichen Anträgen entweder einen Verrechnungsscheck beizufügen oder den Gebührenvorschuss auf das Konto der Stadtkasse Viersen IBAN: DE46 3205 0000 0059 3186 00, BIC: SPKRDE 33, mit dem Verwendungszweck „Meldebescheinigung [Name der betroffenen Person]“ zu überweisen. Briefmarken, Überweisungsaufträge für andere Geldinstitute sowie Einzugsermächtigungen können leider nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.  

Schriftliche Anträge richten Sie bitte an

Stadt Viersen
Service-Center
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

Bei persönlicher Vorsprache können Sie eine Meldebescheinigung auch im Service-Center Viersen erhalten.

 

Einfache / erweiterte Meldebescheinigung online beantragen

Meldebescheinigungen können Sie auch online bzw. auf elektronischem Wege beantragen.

Sie übermitteln Ihre Daten auf elektronischem Wege an die Meldebehörde und bezahlen die Gebühren i.H.v. 9,00 Euro für Ihre Meldebescheinigung per online Banking.

Zahlen können Sie per Paypal, Giropay, Master Card oder Visa Card.

Die Meldebescheinigung wird dann per Post ausschließlich an Ihre Meldeadresse verschickt.

Auch Negativbescheinigungen sind bereits gebührenpflichtig.

Die gebührenfreie Meldebescheinigung kann mit entsprechendem Nachweis ebenfalls online beantragt werden.

Hier geht es zum Onlineantrag:

>>> Online-Antrag

 

Lebensbescheinigung

Das Service-Center stellt auf Antrag gebührenfrei eine Lebensbescheinigung aus.

Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung der im Melderegister gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt bzw. im Melderegister als lebend geführt wird.

In der Regel wird die Bescheinigung für Rentenzwecke benötigt.

 

Voraussetzungen für die Ausstellung:

  • mit der Bescheinigung soll bestätigt werden, dass die Person noch lebt:
    - der Antragsteller muss in Viersen gemeldet sein,
    - der Antragsteller muss persönlich im Service-Center-Viersen erscheinen,
    - für Personen denen eine persönliche Vorsprache unmöglich ist besteht die Möglichkeit telefonisch einen Termin für einen Hausbesuch mit einer(m) Mitarbeiter(in) des Service-Centers-Viersen zu vereinbaren.
  • mit der Bescheinigung soll bestätigt werden, dass die Person noch im Melderegister als lebend geführt wird:
    -der Antragsteller muss in Viersen gemeldet sein,
    -der Antragsteller sollte persönlich erscheinen oder kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Diese Dienstleistung bieten wir im Service-Center Viersen an.

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen