Handyparken ab Oktober

20.07.2018

Die für den 1. August 2018 geplante Einführung des sogenannten Handyparkens in Viersen verzögert sich. Bei einer Überprüfung der erforderlichen Daten hatte sich ergeben, dass die Standorte der Parkscheinautomaten und die Lage der zugeordneten Parkplätze neu vermessen werden müssen. Das wird einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Zurzeit geht die Stadt Viersen davon aus, dass die Einführung des neuen Angebotes im Oktober erfolgen wird.

Beim sogenannten Handyparken können Autofahrerinnen und Autofahrer die Parkgebühren mit ihrem Mobiltelefon bezahlen. Um kontrollieren zu können, ob die Parkgebühr bezahlt ist und die Höchstparkdauer eingehalten wird, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes Viersen (KOV) ihrerseits eine Anfrage an den Diensteanbieter ausführen. Dabei müssen der genaue Standort des überprüften Autos und die an dieser Stelle geltenden Parkregeln bekannt sein. Um diese Daten beim Anbieter zu hinterlegen, sind exakte Geodaten unverzichtbar. Die bei der Stadt bereits vorliegenden Daten reichen dazu nicht aus.

Die Stadt Viersen wird rechtzeitig vor der tatsächlichen Einführung des Handyparkens ausführlich über die Regeln und Möglichkeiten dieses Angebotes informieren. Die Einführung des Handyparkens wird keine Auswirkungen auf die Höhe der von der Stadt Viersen erhobenen Parkgebühren haben. Auch die Regelungen zur „Brötchentaste“ sowie zum freien Parken zwischen 13 und 15 Uhr und an Samstagen bleiben unverändert.