Keine Haftung der Stadt

22.01.2018

Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass sie nicht für Schäden haftet, die durch beim Sturm Friederike umgestürzte Bäume entstanden sind.

Durch den Sturm mit Orkanböen sind am 18. Januar 2018 erhebliche Schäden im Baumbestand der Stadt entstanden. Dabei wurden auch Friedhöfe mit Grabstätten, private Grundstücke und anderes privates Eigentum in Mitleidenschaft gezogen. Weil es sich bei einem solchen Sturm um sogenannte höhere Gewalt handelt, haften weder die Stadt noch ihr Versicherer. Die Zahlung von Schadensersatz ist damit ausgeschlossen.

Die Bäume der Stadt werden regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Über Kontrolle und Pflege wird ein Protokoll geführt. Durch diese Maßnahmen erfüllt die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang.

Wer dennoch Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Viersen geltend machen will, soll sich direkt an den Geschäftsbereich I/I – Rechts- und Schadensangelegenheiten wenden. Die Anschrift lautet Rathausmarkt 1, 41747 Viersen. Der Schaden muss beschrieben und beziffert werden.